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Ansprechpartner
Herr Zimmermann
Raum 1.21
Tel. 038203 - 915-276
SB Sondernutzung
Rathaus
Severinstraße 6
18209 Bad Doberan
Fax: 038203 - 915-299
E-Mail:
j.zimmermann[at]stadt-dbr.de
Öffnungszeiten
| Mo | geschlossen |
| Di | 09:00-12:00 13:30-15:30 |
| Mi | geschlossen |
| Do | 09:00-12:00 13:30-18:00 |
| Fr | 09:00-11:30 |
Nach vorheriger telefonischer Absprache können Sie auch außerhalb dieser Zeiten mit uns einen Termin vereinbaren.
Sondernutzung
Soweit dem öffentlichen Verkehr und der öffentlichen Nutzung gewidmete Straßen - hierzu gehören auch die Gehwege -, Wege, Plätze und Anlagen über den Gemeingebrauch hinaus beansprucht werden, bedarf die Nutzung dieser Flächen einer Sondernutzungserlaubnis. Gemeingebrauch - und damit erlaubnisfrei - ist das jedermann zustehende öffentliche Recht, eine öffentliche Straße im Rahmen der Widmung ohne besondere Zulassung zu Zwecken des Verkehrs zu nutzen.
Das Nähere regelt die Sondernutzungssatzung der Stadt Bad Doberan.
In der Anlage zur Satzung sind auch die für die Sondernutzung anfallenden Gebühren festgelegt.
Anträge auf vorübergehende Sondernutzung können mit dem nachfolgenden Formular gestellt werden. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es unterschrieben zurück an die Stadt Bad Doberan, SB Sondernutzung.
Formulare
Antrag vorübergehende Sondernutzung | 95 K |
Antrag Sondernutzung Umzüge/Baustellen | 54 K |
Rechtsgrundlagen
Sondernutzungssatzung der Stadt Bad Doberan mit Anlage (Gebühren) | 65 K |

